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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen im D4 basecamp Burgwedel gelten für die Überlassung der Event- und Workshopfläche der do-projects GmbH, Dammstr. 4, 30938 Burgwedel, nachfolgend do-projects, sowie für das Dienstleistungsangebot zur Durchführung von Veranstaltungen und alle damit zusammenhängenden Lieferungen und Leistungen an den Auftraggeber, nachfolgend Kunde genannt. Diese Bedingungen gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der do-projects.

(2) Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Räume oder Flächen, sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der do-projects.

(3) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. 

 

§ 2 Vertragsabschluss, -partner, -haftung 

(1) Jede Reservierung oder Buchung der Räume, sowie die Vereinbarungen von sonstigen Lieferungen und Leistungen, wird mit der schriftlichen Bestätigung per Mail von Seiten der do-projects für beide Seiten bindend. Alle Angebote sind gültig für 14 Tage. 

(2) Ist der Auftraggeber / Besteller nicht der Kunde selbst oder wird vom Kunde ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haftet dieser zusammen mit dem Kunden gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.

(3) Die für die Veranstaltung notwendigen behördlichen Genehmigungen, Erlaubnisse, etc. hat der Kunde auf seine Kosten zu beschaffen. Ihm allein obliegt auch die Verpflichtung bezüglich der GEMA-Gebühren, Brandwache, o.ä.. Die Erfüllung der zuvor genannten Verpflichtungen hat er auf Verlangen nachzuweisen.

(4) Die für die Veranstaltungsräume geltenden Vorschriften der Polizei, Feuerwehr und Ordnungsämter müssen durch den Kunden eingehalten werden. Die do-projects bzw. dessen Beauftragte können zur Einhaltung Weisungen erteilen. Diesen Anweisungen hat der Kunde bzw. Beauftragte des Kunden Folge zu leisten.

 

§ 3 Leistungen, Preise, Zahlung

(1) Die vereinbarten Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Erhöht sich bei Verträgen, bei denen der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Veranstaltung mehr als vier Monate beträgt, die Mehrwertsteuer nach Vertragsschluss, so geht diese Erhöhung zu Lasten des Kunden. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung vier Monate und erhöht sich der von der do-projects allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 10 % angehoben werden.

(2) Werden die Räumlichkeiten über den gebuchten Tageszeitraum hinaus genutzt, ist die do-projects berechtigt für jede angefangenen 30 Minuten eine Gebühr in Höhe von 100 € zu berechnen.

(3) Die do-projects ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. 

 

§ 4 Bedingungen für die Buchung

(1) Die Buchungsgebühren umfassen alle Betriebskosten (Strom, Heizung und Wasser), sofern im entsprechenden Vertrag nichts anderes angegeben ist. 

(2) Als Kunde sind Sie verpflichtet, den Raum sauber und im selben Zustand, wie erhalten, zurück zu übergeben, es sei denn, vertraglich wurde etwas anderes festgehalten. Für den Fall, dass Sie den Raum nicht im selben Zustand übergeben, kann Ihnen die do-projects zusätzliche Gebühren für die Reinigung und/oder Wiederherstellung in Rechnung stellen. 

(3) Im Gebäude besteht ein absolutes Rauchverbot. Auf dem Gelände gibt es eine explizierte Rauchmöglichkeit. 

(4) Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet. 

 

 

§ 5 Kündigung do-projects

(1) Wird die Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von der do-projects gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist die do-projects zur Kündigung des Vertrages berechtigt.

(2) Ferner ist die do-projects berechtigt, sich aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zu lösen, beispielsweise falls...

  • höhere Gewalt oder andere von der do-projects nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.

  • Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden.

  • die do-projects begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des D4 basecamps in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne, dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der do-projects zuzurechnen ist.

  • Verstöße gegen die Hausordnung erfolgen

(3) Die do-projects hat den Kunden von der Ausübung des Kündigungsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. 

(4) Es besteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz gegen die do-projects, außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.

(5)Für den Fall, dass die Kündigung vor der Veranstaltung erfolgt, werden bis dahin bereits geleistete Zahlungen an den Kunden zurückgezahlt. Für den Fall, dass eine Kündigung durch do-projects während der Veranstaltung erfolgt, erfolgt eine anteilige Rückzahlung der bereits geleisteten Zahlungen für den Teil der Veranstaltung, der noch nicht durchgeführt wurde. 

 

§ 6 Kündigung des Kunden 

Kündigt der Kunde von seinen erteilten Auftrag, werden folgende Gebühren fällig / gilt folgende Berechnung:

  • Bei Stornierungen größer/gleich 7 Werktage vor dem gebuchten Termin fallen 0 % der gesamten Raummiete an. In diesem Fall ist die do-projects berechtigt eine Bearbeitungsgebühr von 69 € zzgl. MwSt. zu berechnen.

  • Ab 7 Werktage vor dem gebuchten Termin berechnen wir 50 % der gesamten Auftragssumme.

  • Ab 1 Werktag vor dem gebuchten Termin berechnen wir 100 % der gesamten Auftragssumme.

 

§ 7 Änderung Teilnehmerzahl und Veranstaltungszeit 

Die endgültige Teilnehmerzahl sowie die Speisen- und Getränkeauswahl ist der do-projects spätestens fünf Werktage vorher mitzuteilen um eine sorgfältige Vorbereitung zu gewährleisten. 

 

 

§ 8 Mitbringen von Speisen, Getränken / Umsatzgarantie

Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen, Workshops und Konferenzen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung durch die do-projects. In diesen Fällen wird ein Betrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.

 

§ 9 Technische Einrichtungen und Anschlüsse 

(1) Soweit die do-projects für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handeln sie im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt die do-projects von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.

(2) Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes von der do-projects bedarf deren schriftlicher Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen von der do-projects gehen zu Lasten des Kunden, soweit die do-projects diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf die do-projects pauschal erfassen und berechnen. 

 

§ 10 Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen

(1) Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen. Die do-projects übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. 

(2) Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Die do-projects ist berechtigt, hierfür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Wegen möglicher Beschädigungen ist die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit der do-projects abzustimmen. Werden durch das Anbringen / Ausstellen von Gegenständen Beschädigungen verursacht, so trägt der Kunde die Renovierungs-/ Reparaturkosten. 

(3) Die mitgebrachten Ausstellungs- oder sonstigen Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, darf die do-projects die Entfernung und Lagerung zu Lasten und auf Kosten des Kunden vornehmen. 

(4) Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann die do-projects für die Dauer des Verbleibs Raummiete berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, der do-projects der eines höheren Schadens vorbehalten.

 

§ 11 Haftung des Kunden für Schäden

(1) Der Kunde haftet für alle Schäden am Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. –besucher, seine Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihm selbst verursacht werden.

(2) Die do-projects kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kaution, Bürgschaften) verlangen.

 

§ 12 Werbung

Erfolgt eine Veröffentlichung oder Werbung ohne schriftliche Zustimmung und werden dadurch wesentliche Interessen der do-projects beeinträchtigt, so hat die do-projects das Recht, die Veranstaltung abzusagen.

 

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen müssen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

(2) Leistungs- und Erfüllungsort sowie Gerichtsstand unter Ausschluss von UN-Kaufrecht ist für alle Ansprüche und Streitigkeiten aus diesem Vertrag Burgwedel.

(3) Es gilt deutsches Recht.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam, nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

Stand: 01. Dezember 2022

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